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Informationen zum Schutzkonzept

Quelle: KKJD
Seit dem 01. Januar 2024 ist das Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt des Kirchenkreises Gifhorn wirksam. Es umfasst alle Gemeinden und Einrichtungen. Es sieht vor, dass alle Mitarbeiter*innen, sowohl beruflich als auch ehrenamtlich, verpflichtend an einer Grundschulung zur Sensibilisierung im Bereich sexualisierte Gewalt teilnehmen. Das Schulungskonzept wurde von der Landeskirche Hannover entwickelt, und die Multiplikatorinnen wurden entsprechend geschult. Darüber hinaus werden auch Ehrenamtliche zukünftig aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. 

Darüber hinaus müssen alle Mitarbeitenden das Schutzkonzept sowie eine Selbstverpflichtung unterzeichnen. Personen, die nur kurzfristig, beispielsweise bei einem Gemeindefest, tätig sind, werden gebeten, eine Kurzfassung der Selbstverpflichtung zu unterschreiben.

Im nächsten Schritt werden bis zum Sommer 2024 die Gemeinden und Einrichtungen, einschließlich der evangelischen Jugend, eigene Schutzkonzepte entwickeln.

Die Auseinandersetzung mit Fragen zur Prävention sexualisierter Gewalt und der Erstellung eines Schutzkonzeptes erschwert potenziellen Täter*innen den Zugang. Falls es trotz aller Präventionsbemühungen zu Verdachtsmomenten oder Vorfällen sexualisierter Gewalt kommt, versichert der Kirchenkreis Gifhorn den Betroffenen, dass sie zuverlässig geschützt und unterstützt werden.

Ansprechperson

Sarah Kling

Kirchenkreisjugendwartin

Steinweg 19a
38518 Gifhorn

sarah.kling@evlka.de
05371 – 94 26 13
0171 – 36 28 294